Mit unserem Antrag zur Befreiung von BAföG-Leistungsbeziehenden von der Zweitwohnungssteuer greifen wir ein konkretes Problem auf, das in der aktuellen Praxis zu einer sachlich nicht überzeugenden Belastung führt.
Die Zweitwohnungssteuer verfolgt grundsätzlich ein legitimes Ziel: Sie soll Anreize schaffen, den Hauptwohnsitz nach Soest zu verlegen und damit die kommunalen Einnahmen zu stärken. In bestimmten Fällen zeigt die bestehende Regelung bereits, dass Differenzierungen möglich und sinnvoll sind.
Gleichzeitig wird deutlich, dass eine zentrale Gruppe bislang nicht erfasst ist: Menschen, die BAföG beziehen – unabhängig davon, ob sie studieren, eine schulische Ausbildung absolvieren oder sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden.
Für sie ist die Wohnung am Ausbildungsort keine frei wählbare Zweitwohnung, sondern Voraussetzung dafür, überhaupt eine Ausbildung aufnehmen zu können. Die finanzielle Situation ist dabei klar definiert: BAföG-Leistungsbeziehende verfügen nur über ein existenzsicherndes Mindestniveau. Zusätzliche kommunale Abgaben wirken hier nicht steuernd, sondern unmittelbar belastend.
Unser Antrag setzt genau an diesem Punkt an. Er stellt die bestehende Systematik nicht infrage, sondern ergänzt sie zielgerichtet um den Aspekt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Damit schließen wir eine erkennbare Lücke und sorgen für eine sachgerechte, sozial ausgewogene Lösung.
Es geht nicht um eine Grundsatzdebatte über die Zweitwohnungssteuer, sondern um eine konkrete Verbesserung für diejenigen, die nachweislich nur über sehr begrenzte Mittel verfügen.
Den Antrag im Original findet Ihr hier.