Mit einem Dringlichkeitsantrag im Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Soest fordert die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umgehende Wiederinbetriebnahme der Annahmestelle für gefährliche Abfälle auf dem Soester Wertstoffhof am Doyenweg. Die seit Mitte Dezember 2024 geschlossene Einrichtung stellt nach Ansicht der GRÜNEN ein ernstzunehmendes Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar.
„Die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Haushaltsabfälle ist ein unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Dass die Stadt Soest diese Aufgabe seit fast vier Monaten faktisch einstellt, ist nicht hinnehmbar“, erklärt Anne Richter, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN.
Nach GRÜNER Kenntnislage stehen trotz einzelner Personalausfälle weiterhin mindestens drei vollständig qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung, die einen Betrieb – gegebenenfalls mit reduzierten Öffnungszeiten – ermöglichen würden. Trotzdem wurde die Annahme ohne Vorankündigung und ohne erkennbare Notwendigkeit vollständig geschlossen. Besonders kritisch: Auch Bürgerinnen und Bürger aus Nachbarkommunen, die über eine Vereinbarung mit der ESG berechtigt sind, ihre Schadstoffe in Soest abzugeben, wurden seither abgewiesen.
„Insgesamt konnten rund 15.000 Kilogramm gefährlicher Abfälle seit der Schließung nicht angenommen werden – und das ohne entsprechende Ausweichmöglichkeit. Die naheliegende Gefahr: Farben, Lacke, Öle oder Haushaltschemikalien landen in der Restmülltonne, in der Natur oder werden monatelang falsch gelagert“, warnt Richter.
Besonders alarmierend sei dabei die Tatsache, dass in den alternativen Entsorgungsstellen in Werl und Erwitte keine nennenswerte Zunahme festgestellt wurde. Die GRÜNEN sehen dies als klaren Hinweis, dass viele Bürgerinnen und Bürger von der sicheren Entsorgung schlicht absehen oder überfordert sind.
Die Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, die Sondermüllannahme kurzfristig wieder zu öffnen und ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Aufrechterhaltung der wichtigen Umweltaufgabe vorzulegen. Gleichzeitig regen die GRÜNEN an, das Abfallaufkommen nach Wiedereröffnung zu beobachten, um etwaige Rückgänge beim Trennverhalten frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
„Soest kann sich eine solche achtlose Unterbrechung beim Umgang mit gefährlichen Abfällen weder ökologisch noch verantwortungsethisch leisten“, so Richter abschließend.