Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einschränkung der Betriebszeiten für automatisierte Mähroboter während der Abend- und Nachtzeit zum Schutz von nachtaktiven Tieren im Stadtgebiet rechtlich zu prüfen und eine entsprechende behördliche Verordnung zu erarbeiten, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Begründung:
Zum Schutz von nachtaktiven Tieren ist es zwingend erforderlich, dass diese vor den Gefah-ren von Mährobotern geschützt werden. Frau Birgit Oberg, Leiterin des Soester Tierheims, weist im Artikel des Soester Anzeiger „Der Igel-Killer im Garten“ vom 11.09.2024 daraufhin, dass „massenhaft“ durch Mähroboter verletzte Igel im Tierheim abgegeben werden. Häufig überleben die Tiere eine Begegnung mit den Mährobotern nicht, wenn doch, werden diese mit amputierten Gliedmaßen, schweren Schnittverletzungen am Kopf oder mit abgeschnitte-nen Schnauzen oder Ohren abgegeben. Auch andere Tiere, wie Frösche, Kröten oder Blind-schleichen würden von den Geräten getötet, berichtet im Artikel weiter, Sabine Schumacher vom BUND. Ein Schutz vor automatisierten Mährobotern für nachtaktive Tiere ist von daher dringend für Soest geboten, um die Artenvielfalt in der Stadt weiterhin aufrecht zu erhalten. Neben mehreren kleineren Gemeinden in der Bundesrepublik (z.B. Nuthetal / Brandenburg, Wiesmoor/ Niedersachsen) wird auch in Köln und Magdeburg eine solche Einschränkung der Betriebszeit zur Zeit geprüft und ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Die Verwaltung soll
hiermit beauftragt werden, sich kundig zu machen und eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung auszuarbeiten, die dann dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird.