Anlässlich des Schreibens des Regierungspräsidenten zur Energieversorgungssicherheit stellt die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen zwei weitere Anträge mit der Bitte um Beschluss auf der am 7.4.22 stattfindenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses:
PV-Anlagen in der Soester Innenstadt
Sowohl der Klimaschutz als auch die Versorgungssicherheit machen nach Aussage des Regierungspräsidenten umgehendes Handeln erforderlich. Das gilt dann auch für die bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen und die Umsetzung der Photovoltaik in der Soester Innenstadt. Alle eingegangenen Anträge sollten wohlwollend auf Umsetzbarkeit geprüft und zeitnah beschieden werden. Sollte dies mit der jetzigen Innenstadtsatzung nicht möglich sein, so ist diese umgehend zu ändern.
Windkraft im Stadtgebiet von Soest
Für das Gewerbegebiet Wasserfuhr 2 ist bereits geplant, innerhalb diesen Jahres eine Machbarkeitsstudie für einen Windkraftanlage zu erstellen. Dies sollte dringend beschleunigt werden, indem die Verwaltung jetzt ein Projektbüro mit der konkreten Entwicklung beauftragt. Zweitens sollten bei einer Aufhebung der 1.000m-Abstandsregelung durch das Land NRW die entsprechenden B-Plan-Verfahren in Müllingsen und Röllingsen aufgehoben werden.
Zudem hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bereits in einem Dringlichkeits-Antrag am 15.3. an den Vorsitzenden der BAZGW sowie den Stadtbaurat Abel gefordert, alle Dachflächen der öffentlichen Gebäude der Stadt Soest einer erneuten Überprüfung für die Nutzung für Photovoltaik zu unterziehen.
Hintergrund:
Am 10. März 2022 erhielten alle Landrät*innen und Bürgermeister*innen in Südwestfalen ein Schreiben des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Arnsberg, Hans-Josef Vogel, zum Thema Energieversorgungssicherheit. Demnach stellt der schnellstmögliche Ausbau erneuerbarer Energien nun ein überragendes öffentliches Interesse dar.
Zitat aus dem Schreiben des Regierungspräsidenten:
„Eine Neuausrichtung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) wird es bereits im „Osterpaket“ der Bundesregierung geben. Vor dem Hintergrund gilt es, die in unserem Regierungsbezirk vorhandenen Potenziale Erneuerbarer Energien schnellstmöglich zu heben. Es können und sollten schon jetzt alle bestehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume genutzt werden. Die kurzfristige Realisierung sämtlicher Formen Erneuerbarer Energien sollten kommunal ermöglicht bzw. unterstützt werden. Bereits aufgegleiste Projekte im Rahmen Ihrer Genehmigungszuständigkeiten sollten prioritär zum Abschluss kommen, damit die Anlagen schnellstmöglich errichtet werden können…
Denn: Der Ausbau Erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient – das ist durch den Angriffskrieg auf die Ukraine allen deutlich geworden – der öffentlichen Sicherheit…
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem historischen Klimaschutzbeschluss vom 24.03.2021 festgestellt, dass Klimaschutz ein verfassungsrechtlich gegebenes Staatsziel ist und in diesem Zusammenhang ein verfassungsrechtlich gebotenes „Recht auf Rechtzeitigkeit“ besteht. Hinzu kommen jetzt die herausragenden Belange der kurzfristigen und dauerhaften Versorgungssicherheit und damit der Sicherheit des Landes insgesamt.“