Tempo 30 auf allen Straßen der Stadt Soest
Bürgerinitiativen haben seit Jahren gerade am Freiligrath- und Aldegreverwall wiederholt und intensiv Tempo 30 für ihr Stadtviertel gefordert. Die Straßenverkehrsbehörden in den Verwaltungen der Stadt und im Kreis Soest haben dagegen in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass zu schmale Bürgersteige, fehlende Radwege und Menschen mit Sehbehinderung, die auf dem Weg zu ihrer Bildungseinrichtung sind, als Gründe nicht ausreichen, um nach §45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 anzuordnen. Diese Verweigerungshaltung der Behörden ist auf Unverständnis der engagierten Bürgerinnen und Bürger gestoßen. Denn der im Jahr 2016 verabschiedete Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Soest hatte diese Forderung aufgenommen und die Fraktionen im Rat der Stadt Soest haben hier wiederholt Unterstützung zugesagt.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Bundestag im Januar des Jahres hat nun eine für die Stadt Soest neue Ausgangslage beschert.
Denn die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Bundestag haben bei den Beratungen um eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, den Bundesverkehrsminister, Herrn Andreas Scheuer, beauftragt, in bis zu 10 Modellkommunen flächendeckende Tempo 30 Zonen einzurichten. Ziel soll es sein, die gesamtstädtische Wirkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu prüfen. Insbesondere stehen die Aspekte Luftqualität, Energieeinsparung und Verkehrssicherheit im Focus.
Dies ist ein Einstieg auch in eine der Forderungen der Grünen in Soest, die schon länger innerorts auf sämtlichen Straßen Tempo 30 einführen wollen. Auch der Verkehrsclub Deutschland VCD und der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) sprechen sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung in den Städten aus.
Untersuchungen aus England ergaben, dass sich die Fahrzeiten nicht signifikant verlängern. Wenn Tempo 30 im dritten oder vierten Gang gefahren wird, wie es Experten raten, schont das den Motor, es ist leiser und es führt zu einem geringerem Verbrauch.
Den höchsten Verbrauch hat ein Auto während der Beschleunigungsphase. Tempo 30 führt aber zu einem gleichmäßigeren Verkehr besonders, wenn nicht kleinräumig zwischen Tempo 50 und Tempo 30 gewechselt wird.
Vor allem das Stickoxid, ein gesundheitsschädigendes Reizgas und Ozon-Vorläufersubstanz, wird deutlich reduziert. Für den Klimaschutz bringt Tempo 30, nach neusten Erkenntnissen also eine Verbesserung und, Geschwindigkeitsbegrenzungen können die Feinstaubbelastung senken. Die Europäische Kommission ließ die bis November 2006 veröffentlichten Luftreinhaltepläne der Mitgliedstaaten auswerten. In dieser Übersicht finden sich Angaben über Feinstaub-Emissionsminderungen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen (Tempolimit 80 km/h) zwischen 30 und 70 Prozent.
Tempo 30 wirkt sich auf die Feinstaubemissionen zwar nicht so entscheidend aus wie bei einem Tempolimit auf Autobahnen, bei den Immissionen ist jedoch ein deutlicher Effekt messbar. So wurde in Berlin mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsstraße ein Rückgang der Immissionen von 6 Prozent erreicht. Gleichzeitig sank durch diese Maßnahme die NO2 Konzentration um 10 Prozent.
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