Bereits in früheren Sitzungen hat der Schulausschuss der Stadt Soest über eine Situation beraten, in der Schüler*innen in weiterführenden Schulen, die den dortigen schulischen Leistungsanforderungen nicht genügen, zum Verlassen der Schule aufgefordert wurden. Sie werden dann, wenn sie von den Gymnasien kommen in der Realschule, oder in der Sekundarschule aufgenommen. Es ist aber von den Schulleitungen verantwortungslos, die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern mit dieser Abschulungssituation alleine zu lassen. Schüler*innen, die nach der Grundschule eine Hauptschulempfehlung erhalten haben, stehen vor einer vergleichbaren Situation.
In diesen Fällen sieht Schulgesetz NRW (SchulG) im §132 die Möglichkeit einer Bildung eines Hauptschulzweiges an einer Realschule vor. Zurzeit wird die Möglichkeit der grundsätzlichen Aufnahme von Schülerinnen ab Klasse 5 (nicht erst ab Jahrgangsstufe 7) in einem solchen Hauptschulzweig geprüft.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, Anne Richter, (Grüne) weist aus Anlass der Berichterstattung im Soester Anzeigers darauf hin, dass Schulen, die Schüler*innen zum Verlassen der Schule auffordern, für die weitere Beschulung des Kindes und dem Finden eines Platzes an einer anderen Schule verantwortlich sind. Diese Aufgabe an die Eltern weiter zu geben ist nicht akzeptabel und unseres Wissens nach auch nicht zulässig.
Dazu haben nach rechtlicher Prüfung der schulischen Situation die Grünen Mitglieder im Schulausschuss in einem Schreiben an den Bürgermeister eine Prüfung des Sachverhaltes gefordert
19-07-12 Anfrage ASW zur Abschulung
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