Grüner Antrag Vergnügungsteuer anzuheben erfolgreich!

16-11-26 Antrag Vergnügungssteuersatzung

Im Jahr 2014 hat der Rat der Stadt Soest auf Vorschlag der Verwaltung die Art der Erhebung der Vergnügungssteuer verändert. Die erzielten Mehreinahmen haben aber nicht dazu geführt, dass sich die Anzahl der Spielautomaten insgesamt verringert hat.

Eine Arbeitsgruppe des Grünen Vorstands hat sich im September und Oktober 2016 in fünf, der neun Spielhallen der Stadt Soest umgeschaut und festgestellt, dass das Ordnungsamt wohl länger nicht genau hingeschaut hat. In den besuchten Spielhallen erhalten die Gäste in unzulässiger Weise Süßigkeiten und Getränke gereicht. In einer Spielhalle sind mehrere Räume miteinander so verbunden, das der Eindruck nicht falsch sein kann, dass mit dieser Raumgestaltung bestehende gesetzliche Bestimmungen umgangen werden sollen. Gut war es festzustellen, dass in einer Spielhallen der dort vorhandene Bankautomat bereits abgebaut war. Vor einer Spielhalle am Sigefriedwall steht der Bankautomat allerdings in direkter Nähe zum Eingang.  Gesetzlich vorgesehene Schutzzonen von 350 Metern rund um Einrichtungen in der Nähe in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen dringend von der Bauverwaltung überprüft werden.

Bei der beantragten Erhöhung von einem Prozent von 4,5% auf 5,5% steht die Lenkungswirkung für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Vordergrund, haben wir doch in neun Spielhallen in Soest 211 Spielautomaten, während 35 Spielautomaten sich auf die Soester Gaststätten verteilen.

Automaten sind für viele die Einstiegs- und auch meist die Enddroge, sie sind die gefährlichste Variante des Glücksspiels. Die Hemmschwelle ist niedrig: Schon mit 20 Cent ist man an einem der 236.000 Geldspielautomaten in Deutschland dabei. Etwa jeder zwölfte Automatenspieler wird zum Problem¬ oder Suchtspieler. Beim Lotto ist es nur jeder 300. Spieler. Süchtige unterliegen der Illusion, die Sucht kontrollieren zu können. Gewinnen sie, machen sie weiter, weil sie an eine Glückssträhne glauben und ihre Hormone sie pushen. Verlieren sie, machen sie auch weiter – um den Verlust wieder hereinzuholen.
Vor allem Jugendliche sind gefährdet. Eine Untersuchung in Rheinland-Pfalz ergab, dass zwei Drittel aller minderjährigen Spielsüchtigen Geldautomatenspieler sind und in Gaststätten oder Spielhallen ihr Geld einsetzen – ein klares Versagen des Jugendschutzes. Noch viel weniger Kontrolle und Jugendschutz besteht bei Online-Glücksspielen. Theo Baumgärtner, Leiter des Büros für Suchtprävention in Hamburg, führte 2009 eine Befragung unter Hamburger Schülern durch. Das erschütternde Ergebnis: Jeder zehnte 14- bis 18-Jährige gibt regelmäßig Geld für Glücksspiele aus.
Ganz oben auf der Beliebtheitsskala stehen Online-Poker und -Sportwetten.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2008, das staatliche Glücksspielmonopol sei nur haltbar, wenn zugleich eine staatliche Suchtprävention stattfinde
Deshalb gilt es nicht nur die Anzahl der Spielautomaten zu begrenzen, sondern sie auch mit dem Bauordnungsrecht zurückzuführen.

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