16-12-14-rat_antrag-wildtierverbot_zirkus
In der Ratssitzung am 14. Dezember wird der Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen diskutiert, der sich mit einem Wildtierverbot auf Soester Plätzen befasst. Bundesweite Initiativen zu einer entsprechenden Tierschutzgesetzgebung haben schon eine lange Vorgeschichte.
Im Dezember des Jahres 2011 hat die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition ein Wildtierverbot in Zirkusbetrieben abgelehnt, obwohl nur drei Wochen zuvor die von der CDU/CSU und FDP geführten Länder im Bundesrat einem identischen Antrag zugestimmt hatten und daraufhin in diesem Gremium – wie im Jahre 2003 schon einmal – eine Entschließung für ein Wildtierverbot im Zirkus gefasst worden war. Nun liegt seit März 2016 erneut eine entsprechende Entschließung des Bundesrates vor.
Im Gegensatz zu 17 anderen europäischen Ländern in denen Verbote bzgl. bestimmter im Zirkus genehmigten Tierarten gelten, ist es in der Bundesrepublik also weiterhin möglich, dass reisende Unternehmen Wildtiere unter nicht akzeptablen, im drastischen Widerspruch zu deren artspezifischen Ansprüchen stehenden Bedingungen halten und dadurch Erkrankungen, Verhaltensstörungen und auch Todesfälle billigend in Kauf nehmen.
Dies alles geschieht, obwohl auf EU-Ebene die Rechtsposition, Wildtiere in Zirkussen auf nationaler Ebene zu verbieten, durch zwei rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bereits verankert ist. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich mittlerweile ebenso für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland.
Nach einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (2010) finden zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. 1 Einer repräsentativen FORSA-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten mittlerweile 82 % der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können.
Da die Bundesregierung sich entsprechenden Initiativen nach wie vor verweigert, hält es die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen für geboten, nach dem Beispiel vieler anderer deutscher Städte, so auch in Soest, ein kommunales Verbot zu erlassen. Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 6. August 2014 den Beschluss einer Stadt bestätigt, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vermieten (Az. M 7 K 13.2449).