Grotesker Nazivergleich – Jagdzeitung „Wild und Hund“ diffamiert politische Willensbildung zu Jagdgesetzen

NABU fordert Distanzierung des Landesjagdpräsidenten von verbalen Entgleisungen

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Düsseldorf – Der NABU NRW ist schockiert über den Vergleich, den der Chefredakteur Heiko Hornung der bekanntesten deutschen Jagdzeitschrift „Wild und Hund“ im Editorial der aktuellen Ausgabe getätigt hat. Hornung vergleicht die Verordnungsermächtigungen in den Landesjagnovellen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg darin mit Hitlers Ermächtigungsgesetzen und die ´Grünen´ mit den ´Braunen´.

„Der Vergleich einer demokratischen Willensbildung und grüner Politiker mit den NS-Regime und Adolf Hitler hat mich zutiefst schockiert“, erklärte der NABU-Vorsitzende von NRW, Josef Tumbrinck. „Da dieser Kommentar wohlüberlegt geschrieben worden ist, fordere ich Herrn Hornung auf, sein Amt niederzulegen!“

Die historische Wahrheit sei doch, dass ein großer Teil der Jägerschaft das Unrechtsregime der Nationalsozialisten genutzt hat, um 1934 ein Reichsjagdgesetz nach ihren Vorstellungen umzusetzen. Das sei damals durch einen Beschluss des Reichskabinetts auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes (Gesetz zur Hebung der Not von Volk und Reich) vom 24. März 1933 – und damit ohne demokratischen Diskussionsprozess gelungen. Was aber noch schwerer wiege sei, dass dieses Gesetz im Kern in der jungen Bundesrepublik Deutschland übernommen worden ist. „Es bildet noch heute die Grundlage für das Bundesjagdgesetz“, so Tumbrinck.

Die Äußerungen des Chefredakteurs von „Wild und Hund“ seien der Gipfel einer Entwicklung, die sich aufgrund vorausgegangener Äußerungen bereits abzeichnete. Tumbrinck: „Auch der Jagdverband in NRW hat mit seiner Rhetorik solchen Entgleisungen den Weg bereitet. Der NABU fordert den nordrhein-westfälischen Jagdpräsidenten Müller-Schallenberg deshalb auf, sich klar und unmissverständlich von diesen Äußerungen zu distanzieren.“ Nur so werde es möglich sein, im sachlichen Dialog strittige Fragen des zur Novellierung anstehenden Jagdgesetzes in NRW zu klären.

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