Zurück auf Los und vorrangig die Lärmbelastung und Verkehrsprobleme in der nördlichen Innenstadt lösen.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat die 36 seitige Urteilsbegründung der erfolgreichen Normenkontrollklage der Anliegerin an der Walburger Straße diskutiert. In diesem Urteil wird kein Gestaltungsbeirat gefordert, der das Bauvorhaben des Investors überprüfen soll. Kern des Urteils ist vielmehr eine mangelhafte Abwägung in den Verkehrsangelegenheiten rund um das Bauvorhaben. Das Verkehrsgutachten, das vorhabengezogen alleine nur die Auswirkungen des Modemarktes Kress prüfte, war deshalb unzureichend, weil es die Vorbelastungen in der nördlichen Innenstadt nicht mit einbezogen hat.
Die Konsequenz aus dem Urteil ist für die Bündnisgrüne Fraktion eindeutig, bevor der Rat erneut in die Beratungen einsteigt, muss ein renommiertes Verkehrsplanungsbüro Lösungsvorschläge entwickeln, die der nördlichen Innenstadt eine breite Verkehrsentlastung und Lärmminderung bringt. Dazu ist auch die Bereitschaft des Investors gefragt, der mögliche Alternativen inhaltlicher wie finanzieller Natur natürlich mittragen muss.
Wir müssen die Bürger*innen ernst nehmen und zuerst die verkehrlichen Probleme lösen sowie die Dimensionen des Bauvorhabens überprüfen, bevor wir in einem letzten Schritt, wie von der FDP gefordert, den Gestaltungsbeirat einladen, das Gesamtvorhaben einer architektonischen Bewertung zu unterziehen
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