Grüne fordern Renaturierung des Soestbaches im alten Freibad
In der Ratssitzung am 18.Mai soll die Satzung des B-Plan 133 B Freibad entschieden werden. Mit dieser Entscheidung geht es auch um den Soestbach, der über 156 Jahre nur wenige Meter neben dem Freibad vorbei, in Richtung Hattrop geflossen ist. Mindestens 100 Jahre musste sich der Soestbach am Freibad in eine Betonrinne zwängen. Nun, sieben Jahre nach Aufgabe des Freibades könnte man dem Gewässer ein natürliches Bachbett zurückgeben. Aber inzwischen sind die Umweltsünden der Vergangenheit denkmalwürdig geworden.
In einem Entschließungsantrag, den die Bündnisgrüne Fraktion in die Ratssitzung eingebracht hat heißt es:
In der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 3.Mai 2011, sieht der Rat der Stadt Soest einen Widerspruch in der Frage der Unterschutzstellung des Freibades als Denkmal und der Umsetzung einer Renaturierung des Soestbaches auf dem Gelände des Freibades.
Ausdrücklich weist die Untere Denkmalbehörde (Stadt Soest) in ihrer Stellungnahme daraufhin, dass der Denkmalschutz für alle Teile des Freibades ausgewiesen werden muss. Dazu gehören auch die Liegewiesen, das südliche Schwimmbecken und die drei Brücken, die die unterschiedlichen Funktionsbereiche verbinden.
Zur naturnahen Umgestaltung des Soestbachverlaufes sind aber Teile der Liegewiese, die Beseitigung von zwei der drei Brücken und Teile des nördlichen Bereiches des Freibades notwendig.
Der Rat der Stadt Soest fordert den Bürgermeister auf, gegenüber der „Oberen Denkmalbehörde“ in Münster deutlich zu machen, dass die Renaturierung des Soestbaches für die Stadt Soest Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes hat.