Rat stimmt für Antrag der Bündnisgrünen Fraktion – Gesellschaftsverträge tragen nun zur Stärkung des Rates bei

Die Wahl von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern städtischer Betriebe und Gesellschaften ist nun wieder Sache des Rates der Stadt Soest. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist in der Ratssitzung am 24.März 2010, nun am 2.März 2011 im Rat erfolgreich entschieden worden.

Mit den Auslagerungen kommunaler Aufgaben in Soest, in eine gGmbH beim Klinikum Stadt Soest, in eine Anstalt öffentlichen Rechts, siehe Kommunalbetrieb Soest, einem Eigenbetrieb ZGW Gebäudewirtschaft und die als GmbH`s geführten Stadtwerke Soest, Wirtschaftsförderung und Stadthallen-Gesellschaft, haben sich mit diesen unterschiedlichen Rechtsformen für kommunale Betriebe undurchschaubaren Strukturen entwickelt.

So hat die Stadt Soest mit ihren Beteiligungen und Unternehmen sich zwar zu einem „Konzern Stadt“ entwickelt, aber im Ergebnis ist hier ein Verlust der Übersichtlichkeit und der politischen Steuerung festzustellen. Um den genannten strukturellen Defiziten des „Konzerns Stadt“ zu begegnen,war es dringend notwendig, die demokratisch legitimierte Steuerung und Kontrolle durch den Rat der Stadt Soest zu verbessern und sie auf Dauer zu gewährleisten.

Über klare und transparente politische Ziele für Produkte, Qualität und Kosten sind die Bedingungen für die Gewährleistung öffentlicher Aufgaben festzuschreiben. Bündnis90/Die Grünen haben als  ersten Schritt in diese Richtung die Änderung der Gesellschaftsverträge der städtischen GmbHs in der Ratssitzung am 24.März des vergangenen Jahres beantragt.

Ziel dieses Antrages war es, dass die Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften und Betriebe künftig wieder vom Rat der Stadt Soest gewählt werden sollen. Dazu gehören auch die Änderung und die Verlängerung dieser Verträge. Diese Aufgabe war in einer Neufassung der Gesellschaftsverträge Anfang 2000 den Aufsichtsräten übertragen worden.

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